Viele offene Fragen bringen Brisanz für unseren Standort! – Österreich darf nicht
ins Hintertreffen geraten
Innsbruck (öwb-tirol) - Der drohende „harte Brexit“ wirft, so Wirtschaftsbundobmann NR Franz Hörl,
für den heimischen Tourismus wesentliche Fragen auf. „Dabei geht es nicht nur um die neuen Regelungen für
künftig nicht mehr als EU-Bürger einreisende Gäste, sondern vor allem auch um die Beschäftigung
von britischen Arbeitskräften in Tirol“, so Hörl. Am 27. Feber beschäftigt sich auch der Nationalrat mit gesetzlichen Antworten im Rahmen des Brexitbegleitgesetzes.
„Dies ist auch besonders dringend, denn während beispielsweise in Tirol für manche Bereiche auf landesgesetzlicher
Ebene bereits Übergangsregelungen geschaffen wurden, gibt es noch immer offene bundesgesetzliche Baustellen
mit teils brisanter Bedeutung – auch für den Standort Tirol. Zu den zentralen Themen zählt dabei unter
anderem die Zukunft jener britischen „Tour Operators“, die Gesamtpakete in Tirol anbieten. „Diese bieten ihren
Gästen vor allem im Winter Komplettangebote an und setzen diese vor Ort mit eigenem Personal um. Dazu zählen
nicht nur die Skilehrer, sondern auch die Arbeitskräfte in den Unterkünften.
Wenn es künftig nicht mehr möglich ist, Briten als Saisonarbeitskräfte einzusetzen, droht dieses
in manchen Tourismusregionen durchaus umsatzrelevante Modell einzubrechen“, so Hörl. Dieses bringt zwar den
Umstand mit sich, dass heimische Arbeitskräfte und Unternehmen nur gering von der Wertschöpfung profitieren,
dennoch habe ein Wegfall negative Konsequenzen. „Ich denke da allein an den Flughafen Innsbruck, der besonders
in der Wintersaison nicht unerheblich von Ankünften aus Großbritannien profitiert“, so Hörl. Daher
gelte es, sich auf politischer Ebene rasch und durchdacht den noch offenen Fragestellungen in Zusammenhang mit
dem Brexit zu widmen. "Wir müssen alles daran setzen, für Österreich praktikable Lösungen
zu finden, um im Vergleich zu anderen EU-Ländern und deren gesetzlichen Antworten auf den Brexit nicht ins
Hintertreffen zu geraten!" Denn ansonsten, so Hörl, würden sich britische Reiseanbieter in Zukunft
sehr rasch anderen Wintersportdestinationen in den Nachbarländern zuwenden.
Ein Überblick über derzeitige österreichische Regelungen bzw. gesetzliche Vorhaben:
Britische Saisonarbeitskräfte
Für bestehende Saisonarbeitsverhältnisse gilt: britische Staatsangehörige können bis zum Ende
der Wintersaison bzw. bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses im selben Unternehmen beschäftigt
bleiben. Für zukünftige Arbeitsverhältnisse wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit vereinfachten
Bedingungen und unbeschränktem Arbeitszugang zur Verfügung stehen.
Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz kann zudem mittels
Verordnung Kontingente für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten festlegen, wenn der Arbeitskräftebedarf
nicht gedeckt werden kann.
Britische SkilehrerInnen
Hier hat die Tiroler Landesregierung bereits legistisch vorgesorgt: Verfügt ein britischer Staatsangehöriger
oder eine juristische Person mit Sitz im Vereinigten Königreicht zum Austrittszeitpunkt über eine aufrechte
Berechtigung zur Ausübung eines Berufes oder einer bestimmten Tätigkeit, so soll das auch nach dem 30.
März 2019 weiterhin möglich sein. Das betrifft insbesondere aufrechte Bewilligungen nach § 5 (2a)
Tiroler Schischulgesetz, darüber hinaus sind auch zum Austrittszeitpunkt bewilligte und angemeldete Veranstaltungen
von britischen Unternehmern weiterhin erlaubt.
Touristenvisa
Für Touristen die nach Österreich reisen ist derzeit geplant, dass britische StaatsbürgerInnen
90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumsfrei in die EU einreisen dürfen (Dies gilt übrigens auch
umgekehrt von EU nach Großbritannien).
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