Hörl zu Folgen des Brexit auf den Tourismus

 

erstellt am
27. 02. 19
13:00 MEZ

Viele offene Fragen bringen Brisanz für unseren Standort! – Österreich darf nicht ins Hintertreffen geraten
Innsbruck (öwb-tirol) - Der drohende „harte Brexit“ wirft, so Wirtschaftsbundobmann NR Franz Hörl, für den heimischen Tourismus wesentliche Fragen auf. „Dabei geht es nicht nur um die neuen Regelungen für künftig nicht mehr als EU-Bürger einreisende Gäste, sondern vor allem auch um die Beschäftigung von britischen Arbeitskräften in Tirol“, so Hörl. Am 27. Feber beschäftigt sich auch der Nationalrat mit gesetzlichen Antworten im Rahmen des Brexitbegleitgesetzes.

„Dies ist auch besonders dringend, denn während beispielsweise in Tirol für manche Bereiche auf landesgesetzlicher Ebene bereits Übergangsregelungen geschaffen wurden, gibt es noch immer offene bundesgesetzliche Baustellen mit teils brisanter Bedeutung – auch für den Standort Tirol. Zu den zentralen Themen zählt dabei unter anderem die Zukunft jener britischen „Tour Operators“, die Gesamtpakete in Tirol anbieten. „Diese bieten ihren Gästen vor allem im Winter Komplettangebote an und setzen diese vor Ort mit eigenem Personal um. Dazu zählen nicht nur die Skilehrer, sondern auch die Arbeitskräfte in den Unterkünften.

Wenn es künftig nicht mehr möglich ist, Briten als Saisonarbeitskräfte einzusetzen, droht dieses in manchen Tourismusregionen durchaus umsatzrelevante Modell einzubrechen“, so Hörl. Dieses bringt zwar den Umstand mit sich, dass heimische Arbeitskräfte und Unternehmen nur gering von der Wertschöpfung profitieren, dennoch habe ein Wegfall negative Konsequenzen. „Ich denke da allein an den Flughafen Innsbruck, der besonders in der Wintersaison nicht unerheblich von Ankünften aus Großbritannien profitiert“, so Hörl. Daher gelte es, sich auf politischer Ebene rasch und durchdacht den noch offenen Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Brexit zu widmen. "Wir müssen alles daran setzen, für Österreich praktikable Lösungen zu finden, um im Vergleich zu anderen EU-Ländern und deren gesetzlichen Antworten auf den Brexit nicht ins Hintertreffen zu geraten!" Denn ansonsten, so Hörl, würden sich britische Reiseanbieter in Zukunft sehr rasch anderen Wintersportdestinationen in den Nachbarländern zuwenden.

Ein Überblick über derzeitige österreichische Regelungen bzw. gesetzliche Vorhaben:

Britische Saisonarbeitskräfte
Für bestehende Saisonarbeitsverhältnisse gilt: britische Staatsangehörige können bis zum Ende der Wintersaison bzw. bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses im selben Unternehmen beschäftigt bleiben. Für zukünftige Arbeitsverhältnisse wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit vereinfachten Bedingungen und unbeschränktem Arbeitszugang zur Verfügung stehen.

Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz kann zudem mittels Verordnung Kontingente für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten festlegen, wenn der Arbeitskräftebedarf nicht gedeckt werden kann.

Britische SkilehrerInnen
Hier hat die Tiroler Landesregierung bereits legistisch vorgesorgt: Verfügt ein britischer Staatsangehöriger oder eine juristische Person mit Sitz im Vereinigten Königreicht zum Austrittszeitpunkt über eine aufrechte Berechtigung zur Ausübung eines Berufes oder einer bestimmten Tätigkeit, so soll das auch nach dem 30. März 2019 weiterhin möglich sein. Das betrifft insbesondere aufrechte Bewilligungen nach § 5 (2a) Tiroler Schischulgesetz, darüber hinaus sind auch zum Austrittszeitpunkt bewilligte und angemeldete Veranstaltungen von britischen Unternehmern weiterhin erlaubt.

Touristenvisa
Für Touristen die nach Österreich reisen ist derzeit geplant, dass britische StaatsbürgerInnen 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumsfrei in die EU einreisen dürfen (Dies gilt übrigens auch umgekehrt von EU nach Großbritannien).

 

 

 

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