Thalbauer: „Damit werden gesetzliche Lücken geschlossen und es ist ein Schritt zu mehr
Wettbewerbsgleichheit für rund 77.000 Handelsunternehmen in Österreich”
Straßburg/Wien (pwk/awo) - Als positiv bewertet die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) eine am 12. März unter den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung
über detaillierte Maßnahmen, die den Onlinehandel betreffen: Einerseits werden damit die Mehrwertsteuer-Vorschriften
für den Online-Warenhandel vereinfacht. Ebenfalls beschlossenen wurde die so genannte Plattform-Haftung: Demnach
werden Online-Plattformen ab 2021 nicht nur die Mehrwertsteuer erheben, sondern auch Schuldner für die Mehrwertsteuer
auf Einfuhren sein. Die Bundessparte Handel hat seit langem gefordert, dass Betreiber von Online-Marktplätzen
haften, wenn Online-Händler aus Drittstaaten auf deren Plattformen keine Umsatzsteuer zahlen.
Denn derzeit erleiden Onlinehändler in der EU Wettbewerbsnachteile, wenn Lieferanten außerhalb der EU
über Online-Plattformen Waren an Verbraucher verkaufen, ohne die in der EU anfallende Mehrwertsteuer zu entrichten.
In Großbritannien wurde bereits im Jahr 2016 eine ähnliche Haftungsregelung eingeführt, in Deutschland
ist diese seit heuer in Kraft.
„Mit der heute beschlossenen Neuregelung werden gesetzliche Lücken geschlossen. Zudem ist es ein Schritt zu
mehr Wettbewerbsgleichheit für rund 77.000 Handelsunternehmen in Österreich“, sagt Bundesspartengeschäftsführerin
Iris Thalbauer.
|