Handelsverband begrüßt vorläufigen Stopp der slowakischen Sondersteuer für
Einzelhandel.
Brüssel/Wien (handeslverband) - Die Europäische Kommission hat am 2. April eine eingehende
Untersuchung der umstrittenen, am 1. Jänner 2019 in Kraft getretenen Sondersteuer im Lebensmitteleinzelhandel
der Slowakei eingeleitet. Anlass dafür waren Bedenken der Kommission wie auch des österreichischen Wirtschaftsministeriums, wonach bestimmte Befreiungen von der Steuer einigen Einzelhändlern
einen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten und damit gegen die EU-Beihilfevorschriften
verstoßen.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission die Slowakei angewiesen, die Einhebung der Steuer bis zum Abschluss ihrer
Bewertung auszusetzen.
Sondersteuer gefährdet Existenz der Lebensmitteleinzelhändler
Hintergrund: Seit Anfang des Jahres müssen Lebensmitteleinzelhändler, die in der Slowakei tätig
sind, eine vierteljährliche Steuer in Höhe von 2,5% ihres Gesamtumsatzes entrichten. Allerdings sind
jene Einzelhändler ganz oder teilweise von der Entrichtung der Steuer befreit‚ die eine von mehreren Voraussetzungen
hinsichtlich Größe, geografischem Tätigkeitsbereich und Art der Tätigkeiten erfüllen.
Einzelhändler, die Mitglieder von Handelsgesellschaften bzw. Franchise-Vereinbarungen sind, müssten die
Steuer hingegen nicht zahlen, obwohl ihr kombinierter Umsatz mit dem der größten Einzelhändler
vergleichbar ist.
Die internationale Kritik gegen den slowakischen Vorstoß reicht von willkürlicher Konfiszierung von
Eigentum über die Einschränkung der Unternehmensfreiheit bis zur Diskriminierung von bestimmten Händlern.
Die daraus resultierende Beeinträchtigung des Geschäftsergebnisses hätte starke Auswirkungen auf
die betroffenen Handelsunternehmen, aber auch auf die Wirtschaft insgesamt. So gefährdet die 2,5%-ige Sondersteuer
die Existenz der Lebensmitteleinzelhändler, da die Margen im Lebensmittelhandel im Durchschnitt lediglich
bei 1-3% liegen.
Internationaler Schulterschluss gegen slowakischen Vorstoß erfolgreich
"Österreichische Lebensmittelhändler, die auch in der Slowakei aktiv sind, wären von der
Retailsteuer massiv betroffen. Insofern begrüßen wir die Untersuchung durch die EU-Kommission und erwarten
eine Aufhebung der Sondersteuer. Unser Einsatz auf internationaler Ebene und auch die Zusammenarbeit mit dem slowakischen
Handelsverband haben sich jedenfalls ausgezahlt", erklärt Handelsverband-Vizepräsident Frank Hensel,
der sich auf politischer Ebene für eine Aufhebung der slowakischen Regelung eingesetzt hat.
"Eine ähnliche Entwicklung hat es bereits in Ungarn gegeben. Dort hat letztendlich der Europäische
Gerichtshof die Sondersteuer für unrechtsmäßig erklärt und sie musste zurückgenommen
werden", ergänzt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. "Herzlichen Dank an
Wirtschaftsministerin Schramböck und Außenministerin Kneissl für die Unterstützung in dieser
Angelegenheit."
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