Sozialpolitik |
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Steibl: Studie zum Kinderbetreuungsgeld falsch interpretiert Eltern durch Kinderbetreuungsgeld finanziell besser abgesichert Wien (övp-pk) - "Die vor einigen Tagen bekannt gewordene Wifo-Studie zum Kinderbetreuungsgeld (siehe WIFO-Meldung vom 27. 03., Anm.) wird von der Opposition falsch interpretiert. Außerdem zeigt sie auch viele positive Effekte des Kinderbetreuungsgeldes auf", sagte ÖVP-Familiensprecherin Abg.z.NR Ridi Steibl am Freitag (28. 03.) bei einer Pressekonferenz in Wien. Frauen mit Kleinkindern etwa seien nun kürzer in einem finanziell und versicherungsrechtlich ungesicherten Status. "Das zeigt dezidiert, dass gerade Mütter oder Väter, aber auch Alleinerzieherinnen durch das Kinderbetreuungsgeld 30 Monate plus sechs Monate finanziell besser abgesichert sind", so Steibl. Das habe auch die Caritas kürzlich in einer Stellungnahme zum Regierungsprogramm wieder bestätigt. Positiv sei in der Wifo-Studie auch der steigende Anteil der Beschäftigten bei den Karenz- bzw. Kindergeldbeziehern. Als "unseriös an dieser Studie bzw. an ihrer Auslegung" bezeichnete Steibl, dass darin die Beschäftigungswirkung des Kinderbetreuungsgeldes von der Geburt des Kindes bis zum Alter von zweieinhalb Jahren untersucht worden sei. Das Kinderbetreuungsgeld sei aber erst mit 1.1.2002 in Kraft getreten. "Das geht sich also mit den Rechnungen nicht ganz aus", so die ÖVP-Familiensprecherin. Zu den weiteren Vorhaben der Regierung in diesem Bereich sagte Steibl, man wolle "die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch weiter forcieren". Dazu habe man vor kurzem ein Bündnis mit der Wirtschaft geschlossen, bei dem die Wirtschaft auch bereit sei, weitere Überlegungen und Anstrengungen in Bezug auf Betriebskindergärten und flexible Arbeitszeitmodelle herbeizuführen. Gleichzeitig wolle man das Kinderbetreuungsgeld weiter verbessern, "was aber nicht heißt, dass es jetzt nicht funktioniert", so Steibl. Auch beim Pflegegeld sage man nicht, es funktioniere nicht, wenn man von einer Valorisierung spreche. Man werde auch darauf achten, dass die Ausdehnung der Pensionszeiten von 18 auf 24 Monate zum Tragen komme und der Anspruch auf Elternteilzeit eingeführt werde, schloss Steibl. |
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Haubner: Rekordakzeptanz für das Kinderbetreuungsgeld Anstieg der Väter-Karenz: Okt. 1999: 1.353 Väter, Okt.: 2002: 2.286 Väter Familienstaatssekretärin Ursula Haubner bleibt gelassen gegenüber der angefachten Diskussion um das Kindergeld: "Mütter und Väter können als Betroffene das Kinderbetreuungsgeld am besten beurteilen", ist sie überzeugt, "der größte Erfolg des Kinderbetreuungsgeldes ist die Akzeptanz durch die Menschen selbst." Die große Akzeptanz könne schon aus den bisher vorliegenden Zahlen nachgewiesen werden: Geburtenplus 3,6 % im Jahr 2002, derzeit erhalten rund 80.000 Beziehende das Kindergeld, insgesamt wurden bisher 220.884.889 € ausbezahlt, 841 Väter beziehen Kindergeld, 196 davon schon im 2. Jahr. Auch die Väterkarenz steige an, wie die neuesten vorliegenden Daten beweisen würden (jeweils im Oktobervergleich): 1999: 1.353 Väter, 2000: 1.461 Väter, 2001: 1.589 Väter, 2002: 2.286 Väter. 60 Hausmänner, 52 Studenten erhalten Kindergeld Die Fallstatistik für das Kindergeld zeige 11 677 Hausfrauen und 60 Hausmänner, 1 015 Studentinnen, 52 Studenten und 545 Schülerinnen, das beweise, so Haubner, "dass jene Gruppe - hauptsächlich Frauen - erstmals gleich behandelt werden. Frühere Frauenpolitikerinnen haben auf diese Frauen ohne eigenes Einkommen vergessen." Man könne davon ausgehen, dass der Anstieg der Väterkarenz auf die Ausdehnung der Bezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld auf drei Jahre zurückzuführen sei, "dieser Trend wird sich in Zukunft noch verstärken, wenn er sich schon nach 1 ¼ Jahren so eindeutig abzeichnet", meint Haubner. Für Kinder sei es besonders wichtig, dass sie auch in Kleinkindjahren einen Vaterbezug herstellen könnten. "Die Eltern sollen entscheiden können, was für ihr Kind und für sie selbst am besten ist", so Haubner, das sei der Kern dieser bahnbrechenden Reform, "und diesen Kern werden wir nicht aufweichen, schon gar nicht, wenn dem Kindergeld ein so großer Erfolg beschieden ist!" |
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Prammer: Regierung merkt »dass das Ganze nicht funktioniert« Wien (sk) - Bezüglich der Vorschläge von Frauenministerin Maria Rauch-Kallat im "Neuen Volksblatt" und Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner am Freitag (28. 03.) in der Tageszeitung "Die Presse", die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld anzuheben, erklärte SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer: "Die Regierung merkt nun offensichtlich, dass das Ganze nicht funktioniert." Auch die vom WIFO veröffentlichte Studie zum Kindergeld sei in diese Richtung gegangen. "Notwendig ist eine Generalreform, anstatt an kleinen Schräubchen zu drehen", forderte Prammer am Freitag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. "Sinnvoll für eine attraktivere Gestaltung des Kindergeldes auch für Besserverdienende und Väter wäre ein flexibles Kindergeld-Modell, das Eltern, die früher wieder in den Beruf einsteigen, nicht benachteiligt", erklärte Prammer. Nach dem SPÖ-Modell erhält, wer früher wieder mit der Berufstätigkeit beginnt, monatlich mehr Geld, insgesamt aber genauso viel, wie derjenige, der die Maximaldauer des Kindergeldbezugs beansprucht. Auch zeitlich soll eine Flexibilisierung stattfinden: Arbeitsrechtlich abgesicherte Bezugsmonate sollen aufgehoben und dann in Anspruch genommen werden können, wenn es für Kind und Eltern sinnvoll ist. |
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Weg
mit den Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld! Wiedereinstiege durch Kindergeld gesunken Wien (grüne) - „Weg mit den Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld“, fordert einmal mehr die Frauensprecherin der Grünen, Madeleine Petrovic, am Freitag (28. 03.). Zuverdienstgrenzen verhinderten eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung, da Paare, die beide teilzeit-berufstätig seien, meist über der Grenze lägen und überhaupt kein Kinderbetreuungsgeld bezögen, während ein langer Berufsausstieg eines Elternteils - traditionell zumeist die Frau - belohnt würde. Die Grünen setzen sich für ein flexibles Karenzkonto ohne Zuverdienstgrenzen ein. Die Kritik, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz erst seit 1.1.2002 in Kraft sei, und daher noch keine Aussagen über die Wirkung getroffen werden könnten, lässt Petrovic nicht gelten. Denn bereits für Geburten ab 1.7.2000 könne Kinderbetreuungsgeld bezogen werden, wenn ein Elternteil vorher beschäftigt war. Gerade bei den Müttern dieser Kinder – heute zwischen zwei und drei Jahren alt – zeige die aktuelle WIFO-Studie, dass die Wiedereinstiegszahlen gesunken seien. Säumig ist die Bundesregierung laut Petrovic bei sämtlichen anderen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Weder ein finanzieller Beitrag des Bundes zu Kinderbetreuungseinrichtungen noch ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit noch ein Mindestlohn von 1.000 Euro sind im Regierungsprogramm verbindlich vorgesehen. Darin finden sich ausschließlich zahnlose Appelle an Länder und Sozialpartner. |
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