Kraftfahrgesetz-Novelle im Zeichen von mehr Verkehrssicherheit
Eigener Unterausschuss zum Thema "Drogen im Straßenverkehr"
Wien (pk) - Der Verkehrsausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Novelle zum
Kraftfahrgesetz, die, wie Verkehrsminister Mathias Reichhold betonte, ein Mehr an Verkehrssicherheit bringen und
insbesondere den Autorasern den Kampf ansagen soll.
So wird es nun der Exekutive möglich sein, an besonders gefährlichen Streckenabschnitten durch ein Videoüberwachungssystem
auch die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Lenkers zu messen. Das Organmandat für Temposünder wird im
Übrigen auf 210 Euro angehoben. die Strafe für die Verletzung der Gurtenpflicht beträgt in Zukunft
21 Euro.
Weiters wird durch die Novelle die Ausrüstung mit ABS bereits für Fahrzeuge ab einem zulässigem
Höchstgewicht von 3 500 kg vorgeschrieben, Sicherheitsgurten müssen in Hinkunft auch in mehrspurigen
Kleinkrafträdern, in vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, sowie in drei- und vierrädrigen Kfz vorhanden
sein. Für die Fahrzeuge der Zollwache wiederum wird Blaulicht ex lege erlaubt. Fachärzte in Rufbereitschaft
und Hebammen erhalten nunmehr eine Blaulichtbewilligung, wie dies auch die SPÖ in einem Antrag forderte, der
mit dem Gesetzesbeschluss als miterledigt gilt. Für Fahrlehrer wiederum schreibt das Gesetz absolutes Alkoholverbot
vor.
Gegenüber der dem Beschluss zugrunde liegenden Regierungsvorlage sieht ein ebenfalls mit F-V-Mehrheit angenommener
Abänderungsantrag u.a. vor, die neuen Regelungen betreffend Schülerbeförderungen vorerst zurückzustellen,
zumal eine Behandlung dieses Themas in einer parlamentarischen Enquete geplant ist. Weiters wird nun die Überlassung
eines Fahrzeuges an Kaufinteressenten bis zu maximal 72 Stunden ermöglicht. Schließlich erhöht
sich durch den Abänderungsantrag auch die Strafe bei Verletzung der Anhaltepflicht vor Schutzwegen auf 72
€.
Für die Sozialdemokraten äußerte sich Abgeordneter Kurt Eder grundsätzlich zustimmend zu weiten
Teilen der Novelle, wobei er insbesondere die Geschwindigkeitskontrollen auf Straßenabschnitten positiv hervorhob.
Irritiert reagierte er aber auf die Ausweitung der Gültigkeit des Probekennzeichens auf 72 Stunden, die seiner
Meinung nach zu einer missbräuchlichen Verwendung führen könnte.
Abgeordnete Eva Lichtenberger (G) warf den Regierungsparteien vor, sie würden nicht konsequent genug gegen
die Überladung von LKW vorgehen. Sie vermisste auch Bewegung in Richtung eines LKW- Nachtfahrverbotes und
sprach von einer vertanen Gelegenheit.
Die Abgeordneten Helmut Kukacka (V) und Irina Schoettel-Delacher (F) hingegen begrüßten die neue Form
der Geschwindigkeitskontrolle und interpretierten die Novelle als großen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit.
Keine Mehrheit fand bei der Abstimmung ein Antrag der SPÖ, in dem eine striktere Einhaltung des 40-Tonnen-Limits
für LKW gefordert wurde. In der Minderheit blieb auch eine Initiative der Grünen zu diesem Thema, die
sich vor allem gegen die übliche Toleranzgrenze bei Gewichtsüberschreitungen richtete.
Gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitspaket wurde ebenfalls mit der Mehrheit der Regierungsparteien eine Führerscheingesetz-Novelle
verabschiedet, durch die u.a. eine Mindestausbildung für den Erwerb eines Mopedausweises eingeführt wird
und die verkehrspsychologische Untersuchung für Moped ab 15 entfällt. Fahrprüfungen können
in Zukunft bei der Behörde abgelegt werden, in deren Sprengel die Fahrschulausbildung absolviert wurde, die
Geschwindigkeitsbegrenzung 80/100 für Ausbildungsfahrten wird durch die Novelle gestrichen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der SPÖ, in dem Abgeordneter Kurt Eder Maßnahmen forderte, um die Kosten
für eine Führerscheinausbildung in Österreich zu senken. Demnach sollten künftig FührerscheinkandidatInnen
die Fahrschule österreichweit frei auswählen dürfen und nicht mehr wie derzeit an die örtliche
Fahrschule gebunden sein. Die Sprecher der Regierungsparteien betrachteten das Anliegen der SPÖ durch den
Beschluss der Novelle als erfüllt.
Eine mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen angenommene Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz
enthält im wesentlichen Anpassungen an Richtlinien der EU und dadurch notwendige redaktionelle Änderungen.
Abgeordneter Kurt Eder (S) kritisierte allerdings, dass durch die Haftungsbestimmungen des Gesetzes nun vor allem
die LKW-Lenker getroffen würden, und forderte in einem Abänderungsantrag entsprechende Befreiungen, konnte
sich mit seiner Initiative aber nicht durchsetzen.
Als nächsten Punkt behandelte der Ausschuss ein Ansinnen der Regierungsfraktionen. Da der Missbrauch von Drogen
im Straßenverkehr und die damit zusammenhängenden Unfälle immer mehr zunehmen, soll ein Lenker
eines Fahrzeuges bei Suchtgiftbeeinträchtigung zu einer Harn- oder Blutanalyse verpflichtet werden. Weiters
soll es auch möglich sein, Proben von anderen Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiß) zwecks
wissenschaftlicher Untersuchung nehmen zu können, wobei hiezu aber die Zustimmung des Betroffenen erforderlich
ist (544/A).
In der Debatte hatten die Abgeordneten Andreas Sodian, Anton Wattaul (beide F), Werner Miedl, Georg Schwarzenberger
und Helmut Kukacka (V) auf die Wichtig- und Dringlichkeit des Problems hingewiesen, welche auch von den Abgeordneten
Rudolf Parnigoni und Kurt Eder (beide S) prinzipiell anerkannt wurde. Die beiden Oppositionsredner wiesen aber
darauf hin, dass die Beweisführung eine diffizile Sache sei, über die man intensiver nachdenken müsse.
Eder gab auch zu bedenken, dass sich die Frage stelle, ob man über den Weg der Verkehrspolitik Drogenfahndung
betreiben solle. Zum Zweck der Klärung dieser Fragen schlug er die Einsetzung eines eigenen Unterausschusses
vor.
Dieser Antrag wurde von Ausschuss-Obmann Reinhard Firlinger (F) aufgegriffen, der aber einschränkend meinte,
dieser Ausschuss solle schnell zu einem Ergebnis kommen, um dieses wichtige Problem noch vor dem Sommer einer endgültigen
Lösung zuführen zu können. Diesen Wunsch äußerte auch Bundesminister Mathias Reichhold,
der auch darauf hinwies, dass es Unterlagen gebe, denen zufolge die Dunkelziffer der durch Drogeneinfluss verursachten
Verkehrstoten schon jene der durch Alkoholeinfluss ums Leben gekommenen Verkehrsteilnehmer übersteige.
Der Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses wurde einstimmig angenommen
Der G-Entschließungsantrag, die Prüfung sektoraler Lkw- Fahrverbote auf der Inntal-Brennerachse
betreffend (322/AÄEÜ), wurde einstimmig vertagt. Die Abgeordneten Kurt Scheuch (F), Karin Hakl (V) und
Gerhard Reheis (S) hatten das von Abgeordneter Eva Lichtenberger (G) begründete Ansinnen begrüßt
und sich der Meinung von Bundesminister Mathias Reichhold angeschlossen, der um eine Vertagung des Antrags bis
zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses gebeten hatte, da dieses Anliegen, dem er sehr offen gegenüber
stehe, eben geprüft werde. In Tirol gebe es diesbezüglich eine 4-Parteien-Übereinkunft, und auch
gegenüber der EU habe er verlautbart, in dieser Hinsicht Ermittlungen durchführen zu lassen.
Ein Antrag der SPÖ (A/523) betreffend Erstellung eines Telekommunikationsberichtes sowie eine Initiative der
Grünen betreffend verpflichtende Kundeninformationen bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften
(440/A) wurden schließlich einem Unterausschuss zugewiesen.
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