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Die AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des BMaA teilt infolge einer Reihe von Anfragen Folgendes mit: Personalausweise für AuslandsösterreicherInnen AuslandsösterreicherInnen auch ohne Wohnsitz in Österreich können einen Personalausweis - im neuen Scheckkartenformat - beantragen, jedoch nur in Österreich selbst. Dies kann bei jeder Passbehörde erfolgen, d.h. beim Passamt einer Bundespolizeidirektion, bei der Passabteilung einer Bezirkshauptmannschaft (in Wien beim Bezirkspolizeikommissariat und in Krems und Waidhofen/Ybbs beim Magistrat. Informationen darüber finden Sie unter http://www.help.gv.at/cgi-bin/system.pl?label=PersonalausweisAusstellung Die ausländische Wohnadresse bzw. eine ausländische Zustelladresse kann im Personalausweis eingetragen werden. Der Personalausweis wird nach dessen Ausstellung an diese Adresse per Post zugesandt. Mehr zum neuen Personalausweis und dessen Ausstellung - insbesondere den beizubringenden Dokumenten und den Gebühren - siehe http://www.help.gv.at/3/Seite.030000-10006.html |
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