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Grünes Licht der EU-Kommission für Kooperation von Austrian Airlines und Lufthansa
Brüssel (eu-comm, 05. 07.) - Die Europäische Kommission hat der Zusammenarbeit zwischen Lufthansa
und Austrian Airlines zugestimmt, nachdem die beiden Luftfahrtunternehmen ihre ursprünglichen wettbewerbsrechtlichen
Bedenken ausgeräumt hatten, dass durch das Abkommen den Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Fluggesellschaften
im Verkehr zwischen Deutschland und Österreich genommen würde.
Um ein Quasi-Monopol im Flugverkehr zwischen diesen beiden Ländern zu verhindern, haben die beteiligten Unternehmen
angeboten bis zu 40 Prozent der Flughafen slots, die sie für Flüge auf allen bilateralen Strecken, wie
zum Beispiel Wien Berlin, Wien Frankfurt und Wien - Stuttgart benutzen, neuen Wettbewerbern zur Verfügung
zu stellen. Lufthansa und Austrian Airlines haben ebenfalls zugestimmt auf Strecken, auf denen sie keinem Wettbewerb
ausgesetzt sein werden, die Preise im selben Umfang zu senken, wie auf Strecken auf denen neue Wettbewerber zutreten.
Das Kooperationsabkommen ist rückwirkend ab dem 10. Dezember 1999, dem Zeitpunkt der Anmeldung, bis zum 31.
Dezember 2005 freigestellt worden.
"Es erfüllt mich mit ganz besonderer Genugtuung, dass eine Reihe von Fluggesellschaften Interesse an
der Aufnahme von Flügen zwischen Österreich und Deutschland bekundet haben und dass zwei von ihnen bereits
auf den Strecken Wien-Frankfurt und Wien-Stuttgart operieren. Ohne Zutun der Kommission wäre hier sonst ein
den Verbraucherinteressen abträgliches Monopol entstanden" stellte EU - Kommissar Monti fest.
Im Dezember 1999 hatten die Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG (AuA) und die Deutsche Lufthansa
AG (LH) bei der Kommission eine Kooperationsvereinbarung angemeldet, um nach dem EU-Wettbewerbsrecht eine Freistellung
vom Kartellverbot zu erwirken. So haben die beiden Unternehmen unter anderem vereinbart, ihre Preise und Zeitpläne
für sämtliche Flüge weltweit aufeinander abzustimmen.
Nach sorgfältiger Prüfung ließ die Kommission im Mai 2001 die Unternehmen in einer förmlichen
Mitteilung von Beschwerdepunkten wissen, dass sie die Vereinbarung in der angemeldeten Form nicht vom Kartellverbot
freistellen kann. Denn dadurch würde der Wettbewerb auf praktisch allen Flugstrecken zwischen Österreich
und Deutschland ausgeschaltet mit der Folge, dass Flugreisende nicht mehr unter verschiedenen Anbietern wählen
können und die Flugscheinpreise voraussichtlich steigen. |
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Neue Anbieter im Markt
Im Anschluss an diesen warnenden Hinweis boten AuA und LH ein umfangreiches Paket von Abhilfemaßnahmen an,
um den Wettbewerb auf den fraglichen Strecken zu fördern und auszuschließen, dass ihre marktbeherrschende
Stellung den Verbrauchern zum Nachteil gereicht.
Denn trotz der Liberalisierung des Luftverkehrs in der EU verhindern hohe Marktzutrittsschranken (u.a. bedingt
durch den Mangel an verfügbaren Slots auf großen Flughäfen, das breite Flugangebot von AuA und
LH sowie die Zusammenlegung von deren Vielfliegerprogrammen), dass neue Anbieter den Einstieg in diesen Markt wagen.
Für außerhalb der EU ansässige Fluggesellschaften ist der Markteintritt wegen zusätzlicher
rechtlicher Hindernisse noch schwieriger.
Dank der Verpflichtungszusagen der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen haben schließlich mehrere
Konkurrenten der Kommission gegenüber ein ernsthaftes Interesse an der Aufnahme von Flügen auf wichtigen
Strecken zwischen Österreich und Deutschland bekundet. Seit 2001 bietet die slovenische Adria Airways täglich
zwei Flugverbindungen auf der Strecke Wien-Frankfurt an, und Air Alps befliegt einmal täglich die Route Wien-Stuttgart,
nachdem Lufthansa und AuA auf freiwilliger Basis die Verpflichtungszusagen schon vor der abschließenden Entscheidung
der Kommission umgesetzt haben. Zwei weitere Fluggesellschaften aus mittel- und osteuropäischen Ländern
haben ebenfalls starkes Interesse an der Aufnahme von Flügen auf zwei anderen Hauptstrecken zwischen den beiden
Ländern gezeigt. Nach Bekanntgabe der Verpflichtungszusagen am 14. Dezember 2001 schließlich wurde eine
neue österreichische Fluggesellschaft - Styrian Airways - gegründet, die den Flugbetrieb im Herbst 2002
auf mehreren zusätzlichen Routen aufnehmen soll.
Die zugesagten Verpflichtungen
Um den Wettbewerb im Flugverkehr zwischen Deutschland und Österreich zu fördern, überlassen
AuA und LH bis zu 40 % ihrer Slots für jede beliebige Städteverbindung konkurrierenden Anbietern, die
Flüge auf diesen Strecken anbieten wollen und die im Rahmen des normalen Zuweisungsverfahrens keine Slots
erhalten würden.
Jedes Mal wenn sie einen veröffentlichten Tarif für eine Flugstrecke senken, auf der sie mit einem neuen
Anbieter konkurrieren, nehmen AuA und LH die gleiche prozentuale Preissenkung auch bei den Tarifen für drei
andere deutsch-österreichische Städteverbindungen vor, auf denen sie konkurrenzlos fliegen. Damit soll
gewährleistet werden, dass auch Flugreisende auf Routen, auf denen das Gespann AuA/LH eine Monopolstellung
inne hat, vom Wettbewerb profitieren können.
Weiterhin lassen AuA und LH neue Anbieter im Markt an ihren Vielfliegerprogrammen teilnehmen, sofern sie über
kein eigenes Programm verfügen und an der Teilnahme interessiert sind. Weitere Verpflichtungen betreffen z.B.
das Interlining-Angebot - also die Möglichkeit für Passagiere, ihre Reise mit einem einzigen Flugschein
mit mehr als einer Gesellschaft durchführen zu können - und den Abschluss spezieller Prorating-Vereinbarungen
wie sie mit anderen Allianzgesellschaften geschlossen werden. Um sicherzustellen, dass neue Anbieter nicht gleich
nach Aufnahme des Flugbetriebs wieder aus dem Markt gedrängt werden, frieren AuA und LH die Zahl ihrer Flugverbindungen
während einer Anlaufphase von zwei Jahren ein.
Außerdem schließen AuA und LH vor allem mit Eisenbahnunternehmen Vereinbarungen über den kombinierten
Verkehr, damit die Verbraucher in den Genuss einer größeren Auswahl an Reisemöglichkeiten und besserer
Verkehrsleistungen gelangen. |
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Hintergrundinformationen
Im Dezember 1999 meldeten AuA und LH bei der Kommission eine Kooperationsvereinbarung an und beantragten
dafür nach dem EU-Wettbewerbsrecht eine Freistellung vom Kartellverbot. Für AuA bedeutet die Vereinbarung
den Beitritt zur Flugallianz "Star".
Die Flugnetz-Abmachung betrifft die Bereiche Personenbeförderung, Unterhalt, Flughafeneinrichtungen und Bodenabfertigung.
Die beteiligten Unternehmen haben vereinbart, ihre Preise und Zeitpläne für sämtliche Flüge
weltweit aufeinander abzustimmen. Die Vereinbarung über die weltweite Zusammenarbeit sieht ferner die gegenseitige
Anrechnung von Meilen aus den jeweiligen Vielfliegerprogrammen, die Durchführung von Flügen unter einer
gemeinsamen Flugnummer (Code-Sharing) und die Zusammenlegung von EDV-Programmen vor. Die Integration im bilateralen
Flugverkehr zwischen Österreich und Deutschland geht mit der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
unter Aufteilung der entstehenden Gewinne und Verluste noch weiter.
Im Verlauf des wettbewerbsrechtlichen Prüfverfahrens gingen bei der Kommission zahlreiche Beschwerden von
Privatpersonen und Unternehmen ein, die ihre Sorge über die besonders hohen Tarife für Flüge zwischen
den beiden Ländern zum Ausdruck brachten. So beklagten Vertreter der österreichischen Tourismusbranche
die negativen Folgen der hohen Flugpreise für die Hauptstadt Wien.
Am 14. Dezember 2001 veröffentlichte die Kommission eine ausführliche Beschreibung der von AuA und LH
eingegangenen Verpflichtungen. Daraufhin gingen bei ihr Stellungnahmen der IATA, des österreichischen Hotelverbands
und der neu gegründeten Fluggesellschaft Styrian Airways ein. Die Kommission hat alle diese Kommentare in
ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt.
Am 27. Mai 2002 stimmte die Mehrheit des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen auf dem Gebiet
des Luftverkehrs der Ansicht der Kommission zu, dass die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
ausreichen, um die Vereinbarung für die Dauer von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung vom Kartellverbot
freizustellen.
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