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Zoll: Produktpiraterie und Nachahmung im Jahr 2001
Brüssel (eu-comm) - Nach den Statistiken, die die Kommission kürzlich auf der Europa-Website veröffentlicht hat, wurden im Jahr 2001 an den Außengrenzen der Union ungefähr 95 Mio. betrügerisch hergestellte Artikel beschlagnahmt. Der Wert, den diese Waren auf dem legalen Gemeinschaftsmarkt erzielt hätten, wird auf über 2 Mrd. Euro geschätzt. Seit 1998 ist die Zahl der beschlagnahmten Waren um 900 % gestiegen.
Dies lässt sich darauf zurückführen, dass einerseits eine größere Vielfalt an Waren nachgeahmt werden und andererseits die Zollkontrollen verbessert wurden. Es wird immer schwieriger, den tatsächlichen Ursprung der nachgeahmten und unerlaubt vervielfältigen Waren zu bestimmen. Bei den Beförderungsmitteln greifen die Betrüger am häufigsten auf den Luftweg zurück. Mehrere von den Zollbehörden eingeleitete Verfahren scheinen zu bestätigen, dass es Verbindungen zwischen den Aktivitäten im Bereich der Produktpiraterie und der Nachahmung und bestimmten Terroristennetzen gibt. Die Kommission bereitet gegenwärtig bedeutende Änderungen der Rechtsvorschriften vor, um gemeinsam mit den Inhabern der Eigentumsrechte effizienter gegen diese Phänomene vorzugehen. Ferner wird sie dieses Jahr eine Richtlinie vorschlagen, die auf die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in bezug auf die Mittel zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum abzielt. Weitere Informationen zur Bekämpfung der Produktpiraterie und Nachahmung sind auf den folgenden Websites erhältlich:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/customs/counterfeit_piracy/index_en.htm

und

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/piracy/index.htm


„Produktpiraterie und Nachahmung gefährden Innovation und Kreativität", erklärte Frits Bolkestein, EU-Kommissar für Zollangelegenheiten. „Sie haben nicht nur wirtschaftlich gesehen besonders verheerende Folgen, sondern können auch eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher darstellen. Dank der Qualität der Zollkontrollen konnten die Ergebnisse spürbar verbessert werden, dennoch müssen wir unsere Anstrengungen fortsetzen."

Entwicklungen im Zusammenhang mit den im Jahr 2001 beschlagnahmten nachgeahmten und unerlaubt vervielfältigten Waren
Früher war hauptsächlich der Luxussektor von Nachahmungen betroffen. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Nachahmungen kommen heutzutage in allen Wirtschaftsbereichen vor. Im Jahr 2001 bestätigte sich die beobachtete Tendenz, dass alles, was gekauft und alles, was verkauft werden kann, die Profitgier der Fälscher weckt. Die Nachahmung dieser gewöhnlichen Gebrauchsartikel ist noch heimtückischer und schwieriger festzustellen, da sie im allgemeinen im großen Stil durchgeführt und im Rahmen des normalen Handelsverkehrs abgewickelt wird.

Die betrügerischen Organisationen erzielen heutzutage ihren Mehrwert eher aufgrund der Menge als aufgrund der Qualität der Waren. Die Fälscher konzentrieren sich nicht mehr auf Objekte mit hohem Mehrwert, sondern auf gewöhnliche Massenwaren, die leichter durch die Kontrollen gehen.

Die Darstellung dieser Entwicklung bei den nachgeahmten Waren bestätigt zweifelsohne, welche Bedeutung die Güter des täglichen Bedarfs im Laufe des Jahres 2001 gewonnen haben. Diese Warengruppe machen mit nahezu 42 Millionen Einzelobjekten fast die Hälfte der beschlagnahmten Betrugsgüter aus. Im Verlauf des Jahres 2001 wurden von den Zollstellen Hunderte Kilo Medikamente, Tausende Einzelteile der Automobilindustrie, Waschmittel, Haarshampoo, Körpercremes, Briefmarken, Hunderttausende Kondompäckchen, Zahnpasta, Insektensprays, Haushaltsgeräte und Holzpaletten entdeckt, die nachgeahmt oder unerlaubt vervielfältigt worden waren.

CD (Audio-CD, Spiele-CD und Software), DVD und Kassetten rangierten dieses Jahr an zweiter Stelle der Liste der am stärksten von Piraterie und Nachahmung betroffenen Waren und die Zahl der in diesem Bereich nachgeahmten Waren hat erheblich zugenommen. Die nahezu 40 Millionen im Jahr 2001 beschlagnahmt Objekte entsprechen 42 % der im Jahr 2001 insgesamt beschlagnahmten Betrugsgüter, dies bedeutet einen Anstieg um 349 % ,verglichen mit den Zahlen des Jahres 2000 und einem Anstieg um 15 330 % im Vergleich zu 1999.

Sehr beunruhigend ist die Tatsache, dass nun auch Nachahmungen von Nahrungsmitteln im Handel auftauchen. Die Zahl dieser Waren liegt bei über 4 Millionen, was 4 % der insgesamt beschlagnahmten Waren entspricht, dabei werden alle denkbaren Waren nachgeahmt - von Bonbons über Champagner bis hin zu Schokolade und löslichem Kaffee.

Vormals ging es in 50 % der insgesamt von den Zollbehörden aufgedeckten Fällen um Kleidungsstücke, doch nun macht dieser Sektor mit 5 Millionen abgefangener Artikel nur noch 5 % der insgesamt beschlagnahmten Waren aus.

Entwicklung hinsichtlich des Ursprungs und der Herkunft
Um ihre Herstellungsstätten möglichst geheim zu halten, versuchen die betrügerischen Organisationen den tatsächlichen Ursprung dieser illegalen Waren zu verschleiern, indem sie sie über die unterschiedlichsten und besonders banale Strecken befördern und dabei mehrere Länder durchqueren. Der tatsächliche Ursprung der nachgeahmten und unerlaubt vervielfältigten Waren lässt sich immer schwieriger bestimmen.

Die für 2001 aufgestellten Statistiken bestätigen dies insofern, als von den sieben Ländern, die im Hinblick auf den Ursprung und die Herkunft nachgeahmter und unerlaubt vervielfältigter Waren am wichtigsten sind, drei nicht zu der geographischen Zone gehören, in der traditionell Nachahmungen erfolgen: 23 % der von den Zollbehörden der Union an den Außengrenzen abgefangenen nachgeahmten Waren haben ihren Ursprung in Thailand, 18 % in China, 8 % in der Türkei, 5 % in Hongkong, 4 % in der Tschechischen Republik, 3 % in Taiwan, 3 % in den USA und 36 % in verschiedenen anderen Ländern.

Entwicklung hinsichtlich der zur Beförderung der nachgeahmten Waren verwendeten Transportmittel
Bei der Beförderung der Waren greifen die Betrüger am häufigsten auf den Luftverkehr (in 60 % der aufgedeckten Fälle) zurück, fügt man die 11 % im Postverkehr hinzu, so bestätigt sich die bereits im letzten Jahr festgestellte Tendenz. Auf die Straße entfallen 13 % und auf das Schiff 16 , hier wurde ein Anstieg um 38 % gegenüber dem Jahr 2000 verzeichnet, außerdem - um die Daten des Jahres 2001 zu vervollständigen wurden fünf Geschäfte auf dem Schienenweg abgewickelt.

58 % der Verfahren betrafen Handelsgeschäfte und 42 % der Fälle Passagiere.

 
Betrugsentwicklung
Mehrere bedeutende internationale Betrügereien, bei denen entweder eine Durchfuhr der Waren durch das Zollgebiet der Gemeinschaft erfolgt oder die Waren dort umgeladen werden, wurden aufgrund der Zollkontrollen von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verlagert. Dies belegt einerseits die Flexibilität der betrügerischen Organisationen und andererseits, ihr Bestreben die Strecken zu sichern, die sie für ihre Betrügereien nutzen.

Auf diese Weise werden die nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen nicht mehr direkt von den Gebieten, in denen sie hergestellt werden, in die Gebiete, in denen sie verbraucht werden, geleitet, sondern auch über Umverteilungsgebiete gelenkt. Die als „Umladung" bezeichnete Technik, die beim Handel mit Suchtstoffen angewandt wird, wird immer häufiger im Rahmen des illegalen internationalen Verkehrs angewandt, um so die Zollkontrollen zu umgehen.

Anhand der im Jahr 2001 verzeichneten Ergebnisse konnte gezeigt werden, dass immer häufiger versteckte Mittel verwendet wurden, um Betrug im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum zu verschleiern (doppelte Böden, über den gefälschten Etiketten angebrachte Etiketten, um diese zu verbergen…). Mehrere von den Zollbehörden eingeleitete Verfahren scheinen außerdem zu bestätigen, dass Verbindungen zwischen der Fälschung und Piraterie und bestimmten Terroristennetzen bestehen.

Überarbeitung der Verordnung
Das Ausmaß dieser Phänomene hat die Kommission veranlasst, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darüber nachzudenken, ob im Hinblick auf die Kontrollen an den Außengrenzen der Union eine Änderung der Rechtsvorschriften erforderlich ist, um diese illegalen Aktionen effizienter bekämpfen zu können. In der Tat ist geplant, die Verordnung (EG) 3295/94 des Rates über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr in die Gemeinschaft von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen, und der Ausfuhr und Wiederausfuhr der Waren aus der Gemeinschaft zu überarbeiten. Bestimmte neue Arten von Rechten an geistigem Eigentum könnten beispielsweise in den Geltungsbereich der neuen Verordnung aufgenommen werden.

Allgemeine Angaben
Nach den von der OECD im Jahr 1998 und den von der Internationalen Handelskammer im Jahr 1997 durchgeführten Studien machen Nachahmungen 5 bis 7 % des Welthandels aus, was ungefähr 250 Mrd. Euro pro Jahr entspricht und der Grund für den Verlust von 200 000 Arbeitsplätzen in Europa war. Dieser illegale Handel entspricht im Jahr 2001 auf dem legalen Markt der Gemeinschaft mehr als 2 Mrd. Euro. Zu den wirtschaftlichen Problemen kommen noch die Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher. Beispielsweise hat die Weltgesundheitsorganisation bis April 1999 mehr als 771 Fälle von Medikamentenfälschungen gezählt. In bestimmten Fällen waren keine Wirkstoffe vorhanden, in anderen nur sehr geringe Mengen. Und im schlimmsten Fall waren die Wirkstoffe durch tödliche Gifte ersetzt worden.

Grundlegende Informationen
Gemäß der Verordnung (EG) 3295/94 können die Zollstellen die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Waren aussetzen, die im Verdacht stehen, Nachahmungen oder unerlaubte Vervielfältigungen von Waren zu sein, für die Rechte des geistigen Eigentums gelten. Während dieser Aussetzung kann sich der Inhaber des jeweiligen Rechts an die zuständigen nationalen Behörden wenden, die sich in der Folge um die Regelung dieser Angelegenheit kümmern. Wird festgestellt, dass es sich in der Tat um illegale Waren handelt, so können die Sanktionen bis zur Vernichtung der Waren reichen.

Zu den Kontrollen an den Außengrenzen der Union kommt eine Reihe von konkreten Maßnahmen, durch die die Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmung im Hinblick auf den Binnenmarkt verbessert und verstärkt werden soll. In diesem Sinne hat die Kommission im November 2000 (IP/00/1385) eine Mitteilung angenommen und wird dieses Jahr eine Richtlinie vorschlagen, die darauf abzielt, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Mitteln zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum zu harmonisieren und einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungen und den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den zuständigen Dienststellen der Kommission zu schaffen.