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Österreich - Deutschland: neues Abkommen vermeidet zweifache Besteuerung
Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens ab 1. Jänner 2003
Wien (bmaa) - Am 18. Juli 2002 wurde in Wien zwischen dem Außenministerium und der deutschen Botschaft der Austausch der Ratifikationsurkunden zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen. Durch dieses soll eine zweifache Besteuerung von Einkommen und Vermögen in Österreich und Deutschland vermieden werden. Das Abkommen, wird am 18. August 2002 in Kraft treten und bei Steuern Anwendung finden, die ab dem 1. Jänner 2003 erhoben werden.

Sowohl durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten als auch durch Änderungen des internationalen Steuervertragsrechts war der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich geworden. Dabei galt es, die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Deutschlands bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Einkommensteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der geänderten internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise zu beseitigen. Das neue Abkommen bewirkt zudem eine Anpassung an jene Grundsätze, die vom Fiskalkomitee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

Somit wird durch das Abkommen die Doppelbesteuerung grundsätzlich von beiden Staaten durch Anwendung der Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vermieden. In bestimmten Fällen kann jedoch die einkommensteuerliche Doppelbesteuerung durch Anwendung der Anrechnungsmethode entfallen. In diesen für beide Vertragsstaaten unterschiedlich geregelten Fällen dürfen die nach dem Abkommen im Quellenstaat zu besteuernden Einkünfte auch im Ansässigkeitsstaat der Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Dabei müssen jedoch Steuern auf Einkünfte, die bereits im Quellenstaat erhoben wurden, auf die entfallende Steuer des Ansässigkeitsstaates angerechnet werden.