Österreich - Deutschland: neues Abkommen vermeidet zweifache Besteuerung
Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens ab 1. Jänner 2003
Wien (bmaa) - Am 18. Juli 2002 wurde in Wien zwischen dem Außenministerium und der deutschen
Botschaft der Austausch der Ratifikationsurkunden zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen. Durch
dieses soll eine zweifache Besteuerung von Einkommen und Vermögen in Österreich und Deutschland vermieden
werden. Das Abkommen, wird am 18. August 2002 in Kraft treten und bei Steuern Anwendung finden, die ab dem 1. Jänner
2003 erhoben werden.
Sowohl durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten als auch durch Änderungen
des internationalen Steuervertragsrechts war der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich geworden. Dabei galt
es, die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Deutschlands bewirkte
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Einkommensteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens
und der geänderten internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise zu beseitigen. Das neue Abkommen
bewirkt zudem eine Anpassung an jene Grundsätze, die vom Fiskalkomitee der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.
Somit wird durch das Abkommen die Doppelbesteuerung grundsätzlich von beiden Staaten durch Anwendung der Befreiungsmethode
unter Progressionsvorbehalt vermieden. In bestimmten Fällen kann jedoch die einkommensteuerliche Doppelbesteuerung
durch Anwendung der Anrechnungsmethode entfallen. In diesen für beide Vertragsstaaten unterschiedlich geregelten
Fällen dürfen die nach dem Abkommen im Quellenstaat zu besteuernden Einkünfte auch im Ansässigkeitsstaat
der Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Dabei müssen jedoch Steuern auf Einkünfte, die bereits im
Quellenstaat erhoben wurden, auf die entfallende Steuer des Ansässigkeitsstaates angerechnet werden.
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