Vermischtes und Internet
der Woche vom 20. 08. bis 26. 08. 2002

   
Clinch zwischen Copyright und freier Information
Unklare Rechtslage könnte Existenz von Suchmaschinen gefährden
München (pte) - Dem Recht auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen wird im Internet oft durch das Urheberrecht oder verwandte Rechtsbereiche wie das Datenbankrecht auf die Füße getreten. Die EU-Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 will das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte der modernen Informationsgesellschaft anpassen.
In Deutschland und Österreich liegen nun Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vor. Für Internet-Suchdienste wie Paperboy.de und NewsClub.de könnten sie die Rettung in letzter Sekunde bedeuten. Generell werden die Neuregelungen des Urheberrechts richtungsweisend für die Entwicklung des Internets als Informationsquelle und die Art und Weise, wie der User die Informationen dort findet, sein.
Paperboy.de ist ein Suchdienst für Zeitungsnachrichten im Internet, der den Usern das Auffinden von Artikeln anhand von individuellen Suchkriterien erleichtert. Ähnlich wie auch andere Suchmaschinen listet der Dienst die Ergebnisse mit einigen Stichworten auf und führt einen Link zu der jeweiligen Fundstelle an. Gefunden wird meist auf den Seiten verschiedener Online-Ausgaben diverser Printmedien. Diese sehen in der Verlinkung auf ihre Seiten eine Verletzung des Urheber- bzw. Datenbankrechts.
In Paperboy.de glaubte die zum Holtzbrinck-Konzern gehörende Verlagsgruppe Handelsblatt einen Wilderer in ihrem Revier zu erkennen und klagte. Der Rechtsstreit ist mittlerweile vor dem deutschen OGH. Ähnlich verhält es sich mit der Nachrichten-Suchdienst NewsClub.de. Hier werden die Suchergebnisse in Form von Headlines wiedergegeben. Der Titel wird unverändert von der Quelle, die davor angegeben wird, übernommen und ist gleichzeitig ein so genannter "Deep Link“. Dieser öffnet die entsprechende Seite in einem eigenen Fenster mit dem Hinweis "Sie verlassen das Angebot von NewsClub.de“. Auch dieses Angebot bot einem Zeitungsverlag Grund zur Klage.
Für die Betreiber der jeweiligen Suchdienste sind die Vorwürfe der Copyright-Verletzung unbegründet. Christian Kohlschütter, Betreiber von NewsClub.de, sieht bei einem Erfolg der Kläger die Existenzgrundlage aller Suchmaschinen bedroht. "Dann könnten Suchmaschinen wie Google, AltaVista und andere die Tore schließen“, erklärt Kohlschütter. Die User erhalten bei NewsClub.de die Seite direkt und unverändert vom Urheber, inklusive aller Bestandteile wie Werbeeinschaltungen. Da die verlinkten Seiten allgemein zugänglich seien, könne eine Verlinkung daher keine Urheberrechte verletzen, so Kohlschütter. Aus seiner Sicht bestehe ein Recht der User auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen.
Suchdienste wie NewsClub.de seien den Online-Zeitungen nur deshalb ein Dorn im Auge, so Kohlschütter, weil sie die Leser von der Startseite bis zum Artikel an möglichst vielen Werbebannern vorbeiführen wollen. Auch so würden die Online-Ausgaben der Zeitungen aber durch eine Erhöhung des Traffic ihrer Seiten durch News-Suchdienste profitieren. Eine Klärung der Rechtslage erhofft Kohlschütter vom Ende Juli präsentierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung. In Österreich wurde der entsprechende Entwurf in dieser Woche auf der Website des Justizministeriums präsentiert. Die beiden Gesetzesentwürfe sind unter folgenden Webadressen als PDF-Files erhältlich:
Deutschland: http://www.bmj.bund.de/ger/themen/urheberrecht_und_patente/
Österreich:
http://www.bmj.gv.at/gesetzes/index.php

 
Sammelklage gegen Werbefax-Firma
Verärgerte Empfänger fordern 2,27 Billionen Euro
Mountain View (pte) - Der Gründer der Internet-Suchmaschine Infoseek, Steve Kirsch, hat in Kalifornien eine Sammelklage gegen die Werbefax-Firma Fax.com initiiert. Die verärgerten Empfänger der Spam-Faxe fordern von der Versender-Firma Schadenersatz, berichtet die Tageszeitung "Die Welt" am Freitag (23. 08.).
Die Höhe des geforderten Schadenersatzes beläuft sich für die vergangenen vier Jahre auf 2,2 Billionen Dollar (2,27 Billionen oder 2.270 Mrd. Euro – etwa 100 Mrd. Dollar mehr als das diesjährige Bundesbudget der USA).
Der Hauptkläger Steve Kirsch wirft Fax.com vor, mit dem Versenden von "Junk Faxes" gegen das Bundesgesetz zu verstoßen. Er fordert alle Empfänger unerwünschter Werbefaxe auf, sich an der Sammelklage zu beteiligen. Kirsch geht von einer Entschädigung von 1.500 Dollar für jedes unerwünscht erhaltene Fax aus. Diese Summe ergebe sich aus Papier- und Tintenverbrauch, Abnützung des Faxgerätes und der verlorenen Zeit, die Spam-Faxe auszusortieren. Fax.com versendet nach eigenen Angaben täglich drei Mio. Werbefaxe. Nach Schätzung der "Public Utilities“-Kommission verursachen derartige Massenfaxe in den USA jährlich Schäden in Millionenhöhe durch papier- und Betriebskosten.
Ein Sprecher des beschuldigten Unternehmens wies die Klage als unbegründet und absurd zurück. Für Fax.com sieht es aber nicht nur aufgrund der Sammelklage schlecht aus. Anfang August hat die US-Kommunikationsbehörde FCC gegen das Fax-Portal eine Strafe von 5,4 Mio. Dollar (5,59 Mio. Euro) verhängt. Fax-Werbungen ist in den USA durch ein Bundesgesetz verboten.

 
Alle Vorarlberger Schulen kommunizieren online
LR Stemer: Wichtiges Etappenziel der EDV-Offensive
Bregenz (vlk) – Seit kurzem beträgt die Online-Präsenz der Vorarlberger Schulen volle 100 Prozent, das heißt sämtliche Schulen im Ländle sind über E-Mail erreichbar. Für Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Schullandesrat Siegi Stemer ist damit ein wichtiges Etappenziel der Vorarlberger EDV-Schuloffensive erreicht.
Obwohl sich Vorarlbergs Schulen von Anfang an sehr intensiv mit der Nutzung und Weiterentwicklung der elektronischen Informations- und Kommunikationstechniken auseinandergesetzt haben, gab es bis vor kurzem noch einige wenige Schulen – insbesondere Kleinstschulen im ländlichen Raum – ohne E-Mail-Anschluss. "Jetzt sind auch die letzten weißen Flecken auf der Online-Landkarte der Vorarlberger Schulen verschwunden", so Landeshauptmann Sausgruber.
Möglich wurde dies im Zuge der EDV-Offensive, mit der das Land auch in den nächsten Jahren noch nachhaltige Impulse zur Nutzung neuer Medien in den Schulen setzen will. Landesrat Stemer: "Dabei ist die zeitgemäße technische Ausstattung der Schulen nur ein Teil unseres Programmes. Darüber hinaus berücksichtigt unser Konzept auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrerschaft im Bereich EDV, die Organisation von Support und Wartung sowie die Anwendung neuer Medien und Lerninhalte im Unterricht." Insgesamt werden Investitionen von elf Millionen Euro in diese Vorarlberger EDV-Schuloffensive fließen.

 
EU diskutiert verpflichtende Speicherung von Verbindungsdaten
Telekomanbieter sollen Daten zwölf bis 24 Monate aufbewahren
Brüssel (pte) - Die EU diskutiert eine Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verbindungsdaten in allen Mitgliedsländern für zwölf bis 24 Monate. Der Entwurf wurde von der dänischen Präsidentschaft an die Mitgliedsstaaten ausgesendet. "Rufdaten stellen ein wichtiges Instrument bei der Verfolgung von Verbrechen dar", heißt es dort. Das Papier wurde von der britischen Datenschutzgruppe Statewatch veröffentlicht.
Der Vorschlag listet genau auf, welche Verbindungsdaten gespeichert werden müssen. So sollen die notwendigen Daten zur Identifizierung der Quelle, des Adressaten, Zeit, Identität des Teilnehmers und des Geräts, das zur Kommunikation verwendet wurde, gespeichert werden. Der Vorschlag nennt 33 Verbrechen darunter auch Hacking, Produktpiraterie, Verkehrstraftaten und illegale Einwanderung, bei denen die Weitergabe von Rufdaten von den Telekom-Gesellschaften verlangt werden können.
Statewatch kritisiert, dass diese Regelung leicht umgangen werden kann und Missbrauch Tür und Tor öffnet. "Mit der Reglung werden alle EU-Bürger potenziell Ziel einer Überwachung", heißt es in einer Aussendung der Gruppe. Statewatch bemängelt eine ganze Reihe von Versäumnissen in dem Entwurf, so fehlt eine Regelung über den Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten, eine Datenschutz-Instanz zur Überwachung sei nicht vorgesehen und es gebe auch keine Instanz, die die Rechte des Einzelnen schützten.
Die Vorwürfe werden auch vom Vorstand des österreichischen Vereines Arge Daten, Hans Zeger, bekräftigt. "Das ist eine Fleißaufgabe der dänischen Präsidentschaft", erklärte Zeger gegenüber pressetext.austria. "Wird die Richtlinie durchgesetzt, stellt das einen Quantensprung in der Überwachung der EU-Bürger dar. Der Vorschlag geht weit darüber hinaus, was in den vergangenen Jahren diskutiert wurde."
Bisher wird der Datenschutz bezüglich der Rufdaten in Österreich und den anderen EU-Staaten von einer EU-Direktive aus dem Jahr 1997 geregelt. Die Telekom-Gesellschafen dürfen gegenwärtig die Rufdaten nur für die Verrechnungszwecke verwenden, danach müssen die Daten gelöscht werden. In Österreich ist dieser Zeitraum nicht vom Gesetz festgelegt. Die Daten werden nach der erfolgten Abrechung gelöscht. Diese Periode ist üblicherweise nicht länger als sechs Monate. Auskunft gegenüber der Polizei darf nur auf einen richterlichen Befehl gegeben werden.

 
120 Gigabyte auf einem 5,25-Zoll-Medium
Plasmon entwickelt Ultra Density Optical Laufwerke und Medien
Wien (pts) - Plasmon, führender Hersteller von automatisierten Datenspeicherlösungen, entwickelt mit Drives und Medien im Ultra Density Optical (UDO) Format die nächste Generation der optischen 5,25-Zoll-Laufwerktechnologie. UDO wird das erste optische Disk-Laufwerk mit blau-violettem Laser sein. Die Speicherkapazitäten werden 30, 60 und 120 GByte betragen.
Die Vorteile der neuen Technologie: Sie verbindet die Leistungsfähigkeit von 5,25-Zoll-MO (magneto-optisch), die Langlebigkeit von 12-Zoll-TrueWORM und das bekannt günstige Preis-Leistungsverhältnis von DVD-Lösungen. Die ersten UDO-Produkte wird der österreichische Plasmon-Distributor DICOM voraussichtlich in einem Jahr ausliefern.
UDO nutzt den bei einer Wellenlänge von 405nm arbeitenden blau-violetten Laser und die Phase-Change-Technologie der vor kurzem angekündigten DVD-Produkte aus dem Consumer-Bereich. Die Abmessungen der UDO-Datenträger sind identisch mit derzeitigen 5,25-Zoll-MO-Medien und somit kompatibel zu bestehenden automatisierten 5,25-Zoll-Jukeboxen. Es wird sowohl WORM (Write Once, Read Many) als auch wiederbeschreibbare Datenträger geben. Die erste Produktgeneration unterstützt Speicherkapazitäten von 30 GByte und schnelle Datentransferraten von bis zu 8 MByte/s. Zukünftige Generationen werden die Kapazität auf 60 GByte und 120 GByte erhöhen, wobei die Rückwärtslesekompatibilität durch die Product-Road-Map gewährleistet ist. Zu den Zielmärkten gehören die Archivierung, das Dokumenten-Imaging, Call Center, E-Mail-Archivierung, geodätische Daten sowie Anwendungen im Medizinbereich, in der Telekommunikation, bei Banken und Versicherungen, im Rechtswesen sowie bei Ämtern und Behörden.
"Aufgrund der hervorragenden Kosten pro Gigabyte und des WORM-Supports glaubt IDC, dass UDO in kürzester Zeit ISO-MO bei Speicherlösungen ablösen wird", sagte Wolfgang Schlichting, Research Manager für wechselbare Speicher bei IDC. "Mit Unterstützung durch die wichtigsten Anbieter von optischen 5,25-Zoll-ISO-Laufwerken, Jukeboxen und Medien, sind wir überzeugt, dass UDO genügend Impulse bietet, damit bestehende Anwender wechseln und sich die Anwenderbasis signifikant vergrößert."
UDO ist der zukünftige Standard für professionelle optische Speicher und Plasmon ist in der Lage, sowohl Laufwerke als auch Medien im eigenen Haus zu fertigen. Das 25-Millionen-Dollar-UDO-Entwicklungsprogramm des Unternehmens ist vollständig finanziert und läuft bereits seit Juni 2000. Mehr als 80 Ingenieure sind in diesem Programm engagiert und erste Produktauslieferungen für August 2003 geplant. Plasmon hat Asahi Pentax als Partner gewinnen können. Das Unternehmen entwickelt die opto-mechanische Einheit des Laufwerks auf Basis ihrer bestehenden 5,25-Zoll-MO-Plattform. Mitsubishi Chemical ist Second-Source-Entwicklungspartner für UDO-Medien.
Aktuelle Produkte von Plasmon – etwa die Jukeboxes der M- und G-Serie – können bei DICOM, dem österreichischen Distributor des Spezialisten für optische Jukeboxen getestet werden.

 
Premiere einigt sich mit Universal
München (pte) - Dem angeschlagenen Bezahlsender Premiere werden nach Informationen des Handelsblatts (Montagausgabe) die Hollywood-Filme doch nicht ausgehen, wie wegen der Pleite der Muttergesellschaft Kirch Media zunächst befürchtet. Premiere hat mit der Filmtochter des französisch-amerikanischen Medienkonzerns Vivendi Universal einen langfristigen Vertrag abgeschlossen.
Das bestätigten Branchenkreise dem Handelsblatt am Sonntag. Das Filmpaket beinhalte Kinoerfolge wie "Gladiator", "Erin Brokovich" und "Die Rückkehr der Mumie".
Für Premiere ist der Vertrag mit den Universal-Studios ein wichtiger Schritt in eine Zukunft ohne Kirch: Denn zum ersten Mal kauft Senderchef Georg Kofler ohne den teuren Umweg über den insolventen Gesellschafter Kirch Media ein. Universal ist nach Dreamworks (Steven Spielberg) und Fox (Rupert Murdoch) das dritte Hollywood-Studio, das sich mit Premiere einigt. Auch ein Vertrag mit dem Hollywood-Studio Paramount sei in greifbare Nähe gerückt, heißt es aus dem Umfeld der Beteiligten.