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Gehrer und Morak: Neue Steuerliche Anreize für Kunstankäufe, Kunstsponsoring und Investitionen
in den Denkmalschutz
Studie des WIFO präsentiert
Wien (bpd) - "Zur bestehenden staatlichen Kunstförderung soll durch steuerliche Incentives
ein zusätzliches Standbein für die Kulturförderung geschaffen werden. Entsprechende Maßnahmen
in der Steuergesetzgebung sollen Anreize schaffen, in Kunst und Denkmalschutz zu investieren.
Dies ist ein Schwerpunkt im Wahlprogramm Kunst und Kultur der ÖVP", betonten Bildungsministerin Elisabeth
Gehrer und Kunststaatssekretär Franz Morak am Montag (21. 10.) bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz anlässlich der Präsentation der Studie "Ökonomische und fiskalische Effekte
von Kunst- und Kultursponsoring" mit Prof. Gerhard Lehner vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO).
Die vom Staatssekretariat für Kunst und Medien beim WIFO in Auftrag gegebene Studie legt "erstmals eine
volkswirtschaftliche Kosten-Nutzenrechnung steuerlicher Maßnahmen zur Belebung des Kunstmarktes und des Sponsorings
sowie zur Erleichterung von Aktivitäten im Rahmen des Denkmalschutzes dar, so Morak. "Damit ist es nun
erstmals gelungen, eine fundierte Grundlage für ein entsprechendes Maßnahmenpaket zu präsentieren",
betonte Gehrer.
Nach ersten steuerlichen Erleichterungen für Kunstschaffende, die bereits in den ersten Monaten nach Amtsantritt
der Bundesregierung gesetzlich verankert werden konnten, gehe es jetzt darum, "durch neue nachhaltige steuerliche
Anreize den Kunstmarkt und Investitionen in den Denkmalschutz zu beleben, um in Österreich Voraussetzungen
für ein zukunftsweisendes Kunstsponsoring zu schaffen", so Morak.
Morak kündigte an, dass auf Grund der Studie die ÖVP nun folgende drei Schritte in Aussicht nehmen könne,
die die Einkommensteuer (§§4 und 18 EStG) und die Umsatzsteuer betreffen: "Erstens sollen Kunstsponsoring
und Kunstankäufe in Zukunft für Private (Sonderausgaben) bzw. für Unternehmen (Betriebsausgaben)
absetzbar sein, was derzeit auf Grund des Sponsorerlasses nur begrenzt möglich ist und für Privatpersonen
bisher gänzlich unmöglich war. Zweitens ist geplant, auch die Absetzbarkeit von Spenden Privater und
von Unternehmen zur Durchführung kultureller Aufgaben zu ermöglichen, was bisher nur für wissenschaftliche
Zwecke möglich war", so Morak. Drittens sollen steuerliche Begünstigungen für Zuwendungen an
den Denkmalschutz ebenfalls erweitert werden, was Bildungsministerin Gehrer näher erläuterte. |
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"Investitionen in den Denkmalschutz tragen zum Erhalt unseres kulturellen Erbes bei und sichern Arbeitsplätze
in Spezialbetrieben. Jeder in den Denkmalschutz investierte Euro zieht 10 Euro an Folgeinvestitionen nach sich.
Mit neuen steuerlichen Anreizen und Ausweitungen der bestehenden Möglichkeiten können zusätzliche
Impulse für den Denkmalschutz gesetzt werden", so die Bildungsministerin.
"So sollen Spenden an das Bundesdenkmalamt auch dann absetzbar sein, wenn der Spender eine Zweckwidmung verfügt,
d.h. sein Geld nur für ein bestimmtes Objekt zur Verfügung stellt", so Gehrer.
Bisher, so Gehrer weiter, können Restaurierungskosten für denkmalgeschützte Betriebsgebäude
oder Mietobjekte gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. "In Zukunft sollen nicht
nur Betriebe diese Absetzungsmöglichkeit haben, sondern auch private Eigentümer von Denkmalen solche
Restaurierungskosten als außerordentliche Belastung absetzen können. Eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz
soll die Rückvergütung der Umsatzsteuer für alle denkmalpflegerisch relevanten Arbeiten an allen
denkmalgeschützten Objekten ermöglichen", betonte Gehrer. Das habe beispielsweise eine große
Bedeutung für Sakralbauten. Derzeit investiert die katholische Kirche jährlich rund 145 Mio. Euro in
den Denkmalschutz. Davon zahlt sie 21,8 Mio. Euro Umsatzsteuer
"Auch im Bereich der steuerlichen Begünstigung von Spenden an Museen hat die am 4. Oktober 2002 in Kraft
getretene Novelle zum Einkommensteuergesetz einen großen Fortschritt gebracht. Bisher konnten Spenden an
die Bundesmuseen steuerlich abgesetzt werden. Jetzt ist das auch für private Museen möglich, die eine
vergleichbare öffentliche Zugänglichkeit haben und deren Sammlungsgut von gesamtösterreichischer
Bedeutung ist. Das ist ein erster, aber sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere Maßnahmen
in der Steuergesetzgebung sollen Anreize schaffen, in Kunst und Denkmalschutz zu investieren," betonte Gehrer. |
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Prof. Gerhard Lehner vom WIFO führte aus, dass durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen für die
Förderung des Kunstmarktes als auch des Denkmalschutzes hohe positive externe Effekte zu erwarten seien. Die
geplanten Maßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag zur Belebung des Kunstmarktes durch gesteigerte Nachfrage,
sondern tragen auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert in sich. Was den Kunstmarkt betrifft, ist eine Erweiterung
des Marktes um 20 Prozent und mehr zu erwarten. Durch die geplanten Maßnahmen würde für den Finanzminister
der gesamte Einnahmenausfall max. 60 Mio. Euro betragen, der aber durch die Belebung des Marktes, Wiederinvestitionen
ersparter Beträge und Umwegrentabilitäten zumindest kompensiert werden könne, betonte Lehner, der
ein Marktpotential von 50 bis 70 Mio. Euro schätzt.
"Diese Maßnahmen stellen eine wichtige Erweiterung des Kunstfördersystems in Österreich dar.
In der nächsten Legislaturperiode wird es für die Kulturpolitik nicht nur darum gehen, staatliche Kunstförderung
zu sichern, sondern auch durch hier aufgezeigte Modelle zusätzliche Impulse für die Kulturförderung
zu setzen", so Morak abschließend.
Gehrer betonte abschließend, "dass der Denkmalschutz mit seinen mehr als 30.000 geschützten Objekten
für den österreichischen Arbeitsmarkt von außerordentlicher Bedeutung ist, da gerade hier der Einsatz
personalintensiver Arbeiten des Bau- und Baunebengewerbes besonders hoch ist. Eine weitere Studie soll die Umwegrentabilität
von Investitionen in den Denkmalschutz aufzeigen."
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