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Restitutions- und Entschädigungsregelungen im Ausland
Wien (bmaa) - Zu Ende und im Gefolge des 2. Weltkriegs sind Millionen deutschsprachiger Personen in Ostmittel- und Südosteuropa enteignet worden sowie geflohen und vertrieben worden. Bis zu eine halbe Million von ihnen kam nach Österreich, etwa 300.000 blieben und erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft.
Während Personen, die als damals österreichische StaatsbürgerInnen enteignet wurden, bereits vor einigen Jahren Entschädigungszahlungen von Österreich erhalten konnten, bestehen erst seit der Wende in Europa auch Entschädigungsmöglichkeiten für erst nach dem 2. Weltkrieg gewordene österreichische StaatsbürgerInnen (sowie Staatsangehörige anderer Staaten) seitens der Staaten bzw. Nachfolgestaaten der damaligen Enteigner.
Regelungen zu Entschädigungen bzw. Restitutionen aufgrund Nachkriegs- und kommunistischer Enteignungen in Nachbarländern Österreichs und Ländern der näheren Umgebung finden sich sowohl auf der BMaA-Website als auch auf der AÖ-Website des BMaA - www.AuslandsoesterreicherInnen.at - unter DEUTSCH / SERVICE / VERMÖGENSFRAGEN, alphabetisch nach Ländern geordnet.

An Informationen zu weiteren Staaten wird gearbeitet.

Eine Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Dr. Thomas Buchsbaum
Wien, dem 25. September 2002

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