Wahlinformationen

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Wählerverzeichnisse liegen bei Vorarlberger Gemeinden auf
Bis 24. Oktober Einsichtnahme möglich
Bregenz (vlk) - Die Wählerverzeichnisse der Vorarlberger Gemeinden für die Nationalratswahl am 24. November 2002 liegen bei den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Bis Donnerstag, 24. Oktober kann jedermann Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen herstellen und schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.
Die Auflegung hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung zu überprüfen und gegebenenfalls richtigzustellen. Innerhalb der Einsichtsfrist können Staatsbürgerinnen und -bürger die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehren. Einsprüche müssen im Gemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (24. Oktober) einlangen.
Nur wer im Verzeichnis aufscheint, kann sein Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl ausüben. Man kann nur im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein. Nähere Informationen sind den Kundmachungen zu entnehmen, die in den Gemeindeämtern ausgehängt sind.

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