Informationen zur Wahlbeteiligung |
||
Informationen zur Nationalratswahl vom 24. November 2002 Wien (bmaa 01. 10.) - Ab sofort stehen auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - http://www.AuslandsoesterreicherInnen.at - sowie auf der allgemeinen Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - http://www.bmaa.gv.at - alle spezifischen Informationen für die Teilnahme an der Nationalratswahl 2002 im Ausland sowie durch AuslandsösterreicherInnen zur Verfügung. Diese Informationen sind unmittelbar von der Einstiegsseite mittels eines Direkt-Buttons - "Nationalratswahl 2002" - abrufbar. Dort finden sich auch alle relevanten Formulare sowie die Adressen, Telefonnummern, Faxnummern und E-Mail-Adressen aller österreichischen Gemeinden, bei denen die Eintragung in die Wählerevidenz sowie die Ausstellung einer Wahlkarte direkt beantragt werden kann. Dies kann auch gleichzeitig erfolgen. Eine direkte Beantragung hat in den meisten Fällen den Vorteil gegenüber einer Beantragung über die örtlich zuständige (oder nächstliegende) österreichische Botschaft oder ein österreichisches (General-)Konsulat - Adressen & Erreichbarkeiten siehe Website -, dass dabei - insbesondere bei Verwendung von Fax oder E-Mail - wertvolle Zeit gespart wird. (Diese Zeitersparnis trifft in sehr vielen Ländern auch auf die direkte Zusendung der Wahlkarte an den/die WählerIn zu.) Im Unterschied zu der formell letzten Frist zur Beantragung der Eintragung in die Wählerevidenz (= "Stichtag" = 24. September 2002) sind Anträge auf Eintragung in die Wählerevidenz im Rahmen des sog. "Reklamationsverfahrens" auch jetzt noch möglich, um für die Nationalratswahl vom 24. November relevant zu sein. Der Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz sollte bei der zuständigen Gemeinde derart rechtzeitig einlangen, damit eine Entscheidung der Gemeinde über die Miteinbeziehung des/r AntragstellerIn in die kommende Nationalratswahl bis zum 24. Oktober 2002 (letzter Termin) möglich ist. In Anbetracht des Arbeitsaufwands der Gemeinden wird daher dringend empfohlen, dass der Antrag spätestens bis Mitte Oktober bei der Wählerevidenzgemeinde einlangt! Wennauch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der dritte Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts eines möglichen langen Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland in vielen Fällen zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zum/r WählerIn wird daher nachdrücklich empfohlen. Im Ausland können In- wie AuslandsösterreicherInnen sofort ab Erhalt der Wahlkarte wählen, spätestens jedoch vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich (am 24. November 2002, voraussichtlich um 18.00 Uhr MEZ). - In Österreich können In- wie AuslandsösterreicherInnen mit ihrer Wahlkarte in jedem Wahllokal wählen, jedoch nur am Wahltag und im Wahllokal. - AuslandsösterreicherInnen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind, können in ihrer österreichischen Wählerevidenzgemeinde - d.h. dort, wo sie in die Wählerevidenz eingetragen sind - am Wahltag im entsprechenden Wahllokal auch ohne Wahlkarte wählen, wenn sie keine Wahlkarte beantragt haben. Die - vollständig ausgefüllte - Wahlkarte (samt Stimmzettel) muss spätestens bis 2. Dezember 2002 um 12.00 Uhr MEZ bei der auf der Wahlkarte angegebenen Landeswahlbehörde in Österreich eingelangt sein. Die Wahlkarte kann vom/von der WählerIn direkt - oder im Wege einer österreichischen Botschaft oder eines österreichischen (General-)Konsulates - dorthin gesandt werden, wobei die nötige Zeit für den Postweg einberechnet werden sollte. Für weitere Fragen zur Wahl, zum Wahlrecht, zu Formularen, zuständigen Wählerevidenzgemeinden u.a. steht jede österreichische Botschaft und jedes österreichisches (General-)Konsulat gerne zur Verfügung. Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien Ihr T. M. Buchsbaum m.p. Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung |
||