Bei der heutigen Kuratoriumssitzung wurden die Mitglieder des fünfköpfigen Komitees bestellt, das
Entscheidungsorgan für jene Angelegenheiten des Fonds ist, die ihm vom Kuratorium übertragen werden.
Ebenso wurde eine Reihe von Beschlüssen gefasst, um eine möglichst rasche Auszahlung an ehemalige Sklaven-
und Zwangsarbeiter bei gegebener Rechtssicherheit sicherzustellen.
Seit der Konstituierung des Fonds am 20. Dezember 2000 wurde intensiv am Aufbau des Büros des Österreichischen
Versöhnungsfonds gearbeitet. Nachdem die Verträge über die Modalitäten der Auszahlungen über
die Partnerorganisationen in Mittel- und Osteuropa im Jänner und Februar 2001 unterzeichnet wurden, konnten
bereits Listen mit rd. 15.000 Anträgen ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter, welche in den Zuständigkeitsbereich
der Partnerorganisationen fallen, durch die Organe des Versöhnungsfonds überprüft werden und vom
heute konstituierten Komitee als leistungsberechtigt anerkannt werden. Ebenso wurden von jenen zahlreichen Anträgen,
welche im Büro des Fonds aus der gesamten Welt einlangen, über 1.000 vom Komitee für die Auszahlung
genehmigt.
Der Österreichische Versöhnungsfonds befindet sich daher heute in der erfreulichen Lage, nach nur drei
Monaten seit Beziehen der neuen Büroräumlichkeiten und Aufnahme der operativen Arbeit Auszahlungen an
bereits 16.000 ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter (das sind ca. 10% der geschätzten Gesamtzahl der Leistungsberechtigten)
vornehmen zu können.
Die Auszahlung der Leistungen kann jedoch erst nach vollständiger Zurückziehung bzw. Abweisung der gegen
Österreich und österreichische Unternehmen vor US-Gerichten aus dem Titel der Zwangsarbeit anhängigen
Sammelklagen erfolgen. Umso mehr war es ein besonderes Anliegen, alle vorbereitenden Maßnahmen zu treffen,
um bei gegebener Rechtssicherheit unverzüglich die Auszahlung der Leistungen an die Opfer aufnehmen zu können.
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