Das Interesse der Mitarbeiter ist groß. Bisher wurden 20 Vereinbarungen - vor allem mit Lohnempfängern
- abgeschlossen.
Frühestens können Männer mit der Vollendung des 55. Lebensjahres, Frauen mit der Vollendung des
50. Le-bensjahres mit Altersteilzeit beginnen. Maximal kann die Altersteilzeit 6 ½ Jahre dauern - bis zum
frühestmögli-chen Eintritt in die Pension. Jede Vereinbarung über Altersteilzeit wird individuell
zwischen Mitarbeiter und Unter-nehmen abgeschlossen. Einen Rechtsanspruch dafür gibt es nicht.
Zwei Varianten der individuellen Altersteilzeit sind möglich, das Blockmodell und das gleichmäßige
Teilzeitmodell. Beim Blockmodell arbeitet der Mitarbeiter die erste Hälfte wie in der Vollzeit weiter, die
zweite Hälfte ist eine durchgängige Freizeitphase ohne Arbeitsleistung. Die Entlohnung erfolgt gleichmäßig
über den gesamten Zeit-raum. Bei der gleichmäßigen Teilzeit arbeitet der Mitarbeiter während
der gesamten Dauer die Hälfte seiner Vollzeitbeschäftigung.
Attraktiv bei dem neuen Modell ist, dass die Arbeitszeit während der Altersteilzeit im Durchschnitt nur 50
Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit beträgt. Obwohl man nur 50 Prozent arbeitet, erhält man - je
nach Einkom-menshöhe - bis zu 80 Prozent des bisherigen Vollzeitbruttogehaltes ausbezahlt. Von Vorteil ist
darüber hinaus, dass für die Berechnung der Pension die vollen Bezüge vor Antritt der Altersteilzeit
als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Auch allfällige Jubiläumsgelder und die Abfertigung werden
von den vollen Bezügen vor Antritt der Altersteilzeit berechnet.
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