- So ist nun ein Beweisverwertungsverzicht vorgesehen, das heißt, im Falle des Nachweises eines Suchtgiftmissbrauchs
erfolgt keine Strafanzeige wegen Besitzes und Konsums von Suchtgift nach dem Suchtmittelgesetz, sondern nur eine
Mitteilung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde
entscheidet dann über weitere Therapieschritte. Es geht also bei dieser Regelung nicht um die strafrechtliche
Verfolgung des Drogenkonsums, sondern ausschließlich darum, dass niemand unter Suchtgiftbeeinträchtigung
Auto fahren darf.
- Außerdem muss sich der betroffene Fahrzeuglenker nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen – verpflichtend
einem Drogen-Vortest für wissenschaftliche Untersuchungen zur Erprobung neuer Testverfahren unterziehen, sondern
er kann dies freiwillig tun und dieser Vortest muss vom Arzt durchgeführt werden. Kukacka verwies darauf,
dass zur Schaffung einer objektiven Beweisgrundlage im Falle einer Drogenbeeinträchtigung der Bluttest eine
absolute Voraussetzung sei und damit auch als Entlastung für ungerechtfertigt in Verdacht geratene Autofahrer
dienen werde. Im übrigen herrsche mit dem Innen- und Gesundheitsministerium Einigkeit darüber, dass es
hinsichtlich der Erkennung der Drogenbeeinträchtigung weitere Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen für
Exekutivbeamte und Amtsärzte geben müsse, die auch in Vorbereitung seien.
Da mit dieser Novelle allen berechtigten verfassungsrechtlichen Einwänden Rechnung getragen worden sei, erwarte
er auch, dass die Opposition der Regierungsvorlage zustimmen werde, damit die notwendige Verfassungsbestimmung
für die verpflichtende Blutabnahme auch beschlossen werden könne. Er könne sich nicht vorstellen,
dass sich die SPÖ einer konsequenten Bekämpfung von Suchtgift am Steuer verschließen werde, schloss
Kukacka.
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