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- So ist nun ein Beweisverwertungsverzicht vorgesehen, das heißt, im Falle des Nachweises eines Suchtgiftmissbrauchs erfolgt keine Strafanzeige wegen Besitzes und Konsums von Suchtgift nach dem Suchtmittelgesetz, sondern nur eine Mitteilung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde entscheidet dann über weitere Therapieschritte. Es geht also bei dieser Regelung nicht um die strafrechtliche Verfolgung des Drogenkonsums, sondern ausschließlich darum, dass niemand unter Suchtgiftbeeinträchtigung Auto fahren darf.
- Außerdem muss sich der betroffene Fahrzeuglenker nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen – verpflichtend einem Drogen-Vortest für wissenschaftliche Untersuchungen zur Erprobung neuer Testverfahren unterziehen, sondern er kann dies freiwillig tun und dieser Vortest muss vom Arzt durchgeführt werden. Kukacka verwies darauf, dass zur Schaffung einer objektiven Beweisgrundlage im Falle einer Drogenbeeinträchtigung der Bluttest eine absolute Voraussetzung sei und damit auch als Entlastung für ungerechtfertigt in Verdacht geratene Autofahrer dienen werde. Im übrigen herrsche mit dem Innen- und Gesundheitsministerium Einigkeit darüber, dass es hinsichtlich der Erkennung der Drogenbeeinträchtigung weitere Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen für Exekutivbeamte und Amtsärzte geben müsse, die auch in Vorbereitung seien.
Da mit dieser Novelle allen berechtigten verfassungsrechtlichen Einwänden Rechnung getragen worden sei, erwarte er auch, dass die Opposition der Regierungsvorlage zustimmen werde, damit die notwendige Verfassungsbestimmung für die verpflichtende Blutabnahme auch beschlossen werden könne. Er könne sich nicht vorstellen, dass sich die SPÖ einer konsequenten Bekämpfung von Suchtgift am Steuer verschließen werde, schloss Kukacka.

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