Die Geschichte der Europäischen Union erstellt am
31. 12. 051950: Schuman Erklärung
In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der Grundstein für eine Europäische Union gelegt. Der 9. Mai ist seitdem der „Europatag“.
1952: Gründung EGKS; Pariser Vertrag
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Der 1951 unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl.
1958: Gründung EWG und EURATOM; Römische Verträge
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen 1957 die „Römischen Verträge“ und gründen damit die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ und die „Europäische Atomgemeinschaft“.
Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.
1958: Gründung EuGH
Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit dem „Gericht erster Instanz“ die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
1962: Einführung GAP
Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).
1967: Fusion der EGs zur EG; Fusionsvertrag
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
1973: Norderweiterung
Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.
1979: Einrichtung EWS
Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit (ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978, geschaffen.
1979: Wahl Europaparlament
Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet statt.
1981: Erste Süderweiterung
Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.
1986: Zweite Süderweiterung
Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf zwölf steigt.
1987: EEA
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft. Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.
Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert.
1993: Vertrag von Maastricht
Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.
Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.1995: Erweiterung
Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen im Jahre 1993 auf.
1995: Schengener Abkommen
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
1998: Gründung EZB
Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das „Europäische System der Zentralbanken (ESZB)“.
1998: Österreichische Ratspräsidentschaft
Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.
1999: Vertrag von Amsterdam
Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
- Beschäftigungspolitik
- Vertiefung der GASP
- Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
- Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
1999: Agenda 2000
Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:
- GAP-Reform,
- neue Regionalpolitik,
- Festlegung des Finanzrahmens bis 2006
1999: WWU
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11 (später mit Griechenland 12) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
2002: Euro-Einführung
Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.
2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas
Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken unter Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die Arbeit am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.
2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert
Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Diese Erweiterung wird die größte in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft sein und bedeutet die endgültige Überwindung der früheren Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang.
2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der Akropolis
Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates werden am 16. April 2003 die Beitrittsverträge mit den 10 künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße der Akropolis in der so genannten „Stoa des Attalos“ statt.
2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft
Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in Kraft.
2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf
Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken beendet der Konvent seine Beratungen und legt im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki (19.-21. Juni) einen „Entwurf für eine Verfassung für Europa“ vor. Nach Endredaktion und letzten Detailanpassungen kann der vollständige Verfassungsentwurf der italienischen Präsidentschaft am 18. Juli in Rom überreicht werden.
2003: Eröffnung der Regierungskonferenz
Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung eröffnet.
2004: Historische Erweiterung
Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.
2004: Europäische Verfassung beschlossen
Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17./18. Juni 2004 einigen sich die 25 Staats- und Regierungschefs auf einen endgültigen Text der Europäischen Verfassung. Mit dieser historischen Entscheidung gibt sich die Union erstmals eine eigene Verfassung.Lesen Sie hier über: Die EU-Ratspräsidentschaft – Österreichs Weg in die EU – 10 Jahre EU-Mitgliedschaft, eine Bilanz – Das Schengener-Übereinkommen: Die Geburt des grenzenlosen Europas – Österreich und der Euro – Der Euro im Bild – Österreicher in EU-Organen – Österreich und die Erweiterung 2004
Quelle: © Bundeskanzleramt 2005, Referat I/4/b zurück