Österreich und der Euro erstellt am
31. 12. 05Österreich ist aufgrund einer Zustimmung von 66,6 % bei der Volksabstimmung des Jahres 1994 am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union und damit auch dem Vertrag von Maastricht beigetreten. In diesem Vertrag ist die Einführung der gemeinsamen Währung festgeschrieben. Die Einführung des Euro in Österreich bedeutete also die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung.
Der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs hat im Mai 1998 Österreich aufgrund der Erfüllung der Teilnahmebedingungen als Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion mit qualifizierter Mehrheit bestätigt. Damit war die Einführung des Euro in Österreich beschlossen.
Österreich ist seit dem Start der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Jänner 1999 Mitglied eben dieser. Am 1. Jänner 2002 wurde der Euro als Bargeld eingeführt und ist seit 1. März 2002 einziges gesetzliches Zahlungsmittel.
Mit der Einführung des Euros als Buchgeld am 1. Jänner 1999 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Verantwortung für die gemeinsame Geldpolitik im Euro-Währungsraum übernommen.
Die Gründer und Aktionäre der EZB sind die Notenbanken der Teilnehmerstaaten der Währungsunion. Jede Notenbank - also auch die Österreichische Nationalbank - ist im EZB-Rat, der über geld- und währungspolitische Angelegenheiten entscheidet, nach dem Prinzip Ein Land eine Stimme vertreten. Österreich kann daher gleichberechtigt die Geld- und Währungspolitik der EZB mitbestimmen und für Preisstabilität und Geldwertsicherung eintreten.
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Quelle: © Bundeskanzleramt 2005, Referat I/4/b zurück