Österreichs Weg in die EU   

erstellt am
31. 12. 05

In den 1960ern stellte sich dem neutralen Österreich die schwierige außenpolitische Frage, wie das Verhältnis zur 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu gestalten sei. Es galt das Dilemma zwischen Neutralität und einer aktiven Mitgestaltung der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu lösen.

1959 wurde Österreich – wie alle anderen neutralen Staaten Europas – Gründungsmitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Österreich versuchte ein möglichst weit reichendes Assoziierungsabkommen mit der EG aus zu verhandeln. Russland brachte rasch zum Ausdruck, dass es eine weitere Anbindung Österreichs an die EG als Bruch des Staatsvertrags und des bewährten neutralen Kurses verstehen würde. Die Verhandlungen zwischen Österreich und der EG scheiterten 1967. Der damals eingereichte Antrag auf Mitgliedschaft wurde durch ein Veto von Italien, auf Grund der Südtirolproblematik, abgelehnt.

1972 gelang es der Regierung ein umfangreiches Freihandelsabkommen mit der EG abzuschließen. Landwirtschaftliche Produkte waren davon ausgeschlossen. Bereits Ende der 1970er wurde in vielen Bereichen des Außenhandels mit den EG-Ländern keine Zölle mehr eingehoben.

In den 1980ern sah sich Österreich veranlasst, seine Beziehungen zur EG neu zu definieren, da die EG an wirtschaftlicher Dynamik gewann und das für die 1990er geplante Binnenmarktprojekt auch für Österreich von Bedeutung war. Im Gegensatz zu den anderen neutralen Staaten Europas sah man in Österreich die Neutralität und einen eventuellen Beitritt zur EG nicht mehr als unvereinbar an. Nach einer heftigen innerösterreichischen Diskussion, entschloss sich die Bundesregierung zum „Alleingang nach Brüssel“ und reichte am 17. Juli 1989 den Antrag auf Aufnahme der Verhandlungen über eine österreichische Mitgliedschaft ein.

1989, mit dem Ende des Kalten Krieges, änderte sich das außenpolitische Umfeld Österreichs.

1991 und 1992 entschlossen sich auch die anderen neutralen Länder Europas: Finnland, Schweden und die Schweiz sich für eine EU-Mitgliedschaft zu bewerben. Österreich konnte zu diesem Zeitpunkt bereits einen positiven Prüfbericht seitens der Kommission vorweisen.

1992 wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, zu dem sich Österreich voll und ganz bekannte. Im Vertrag von Maastricht wurde eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vorgesehen. Österreich erklärte, dass es – als zukünftiges EU-Mitgliedsland – die GASP solidarisch unterstützen werde. Für die Regierung kam ein Beitritt zur Westeuropäischen Union und der NATO nicht in Frage. Durch aktive Besuchsdiplomatie versuchte Österreich Kontakte zu den EG-Ländern aufzubauen.

Auf Grund von Ratifikationsschwierigkeiten beim Maastrichter Vertrag verzögerte sich die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Österreich bis 1993. Ein Abkommen zwischen der EG und den EFTA-Ländern über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde verhandelt. Österreich setzte große Hoffnungen auf den EWR, da es erst mittels Vollmitgliedschaft in der EG am Binnenmarktprojekt teilnehmen konnte. Das EWR-Abkommen trat 1994 in Kraft und bedeutete den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr von über 370 Millionen Menschen.

Im April 1993 begannen die Beitrittsverhandlungen zwischen Österreich und der EG. Im November 1993 wurde aus der EG, auf Grund des Vertrags von Maastricht, die Europäische Union. Die Beitrittsverhandlungen wurden auf verschiedenen Ebenen geführt:

Bereits im Juni 1993 waren 12 von 29 Verhandlungskapiteln provisorisch abgeschlossen. Sensible Fragen wie Beispielsweise Transit und Vereinbarkeit der österreichischen Neutralität und der GASP wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 1993 verhandelt. Im Februar 1994 konnten die Verhandlungen, nach einem dreitägigen Marathon, abgeschlossen werden.

Das europäische Parlament sowie das österreichische Parlament ratifizierten den Beitrittsvertrag. In Österreich wurde für den 12. Juni 1994 die Volksabstimmung über den Beitritt zu EU festgelegt. 66,6% der Österreicherinnen und Österreicher sprachen sich für einen Beitritt Österreichs zur EU aus. Die Wahlbeteiligung betrug 82,5%.

Seit dem 1.1. 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union.
     

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Quelle: © Bundeskanzleramt 2005, Referat I/4/b    
     
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