EU-Ratspräsidentschaft  

erstellt am
31. 12. 05

Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland gemäß einer vorgegebenen Reihenfolge die Präsidentschaft im Rat. Es wird dabei keine Unterscheidung zwischen großen und kleineren Ländern vorgenommen, sondern alle Mitgliedstaaten nehmen gleichberechtigt an diesem Rotationssystem teil. Dem Vorsitzland im Rat kommen dabei im Wesentlichen drei Hauptaufgaben zu:

* Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
* Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
* Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen

Die Vertreter einer amtierenden Ratspräsidentschaft übernehmen in einer Vielzahl von EU Gremien sowie Arbeits- und Koordinierungsgruppen die Vorsitzführung: auf politischer Ebene im Europäischen Rat sowie im Ministerrat und auf Beamtenebene in rund 250 Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.
     

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Quelle: © Bundeskanzleramt 2005, Referat I/4/b    
     
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