EU-Ratspräsidentschaft erstellt am
31. 12. 05Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland gemäß einer vorgegebenen Reihenfolge die Präsidentschaft im Rat. Es wird dabei keine Unterscheidung zwischen großen und kleineren Ländern vorgenommen, sondern alle Mitgliedstaaten nehmen gleichberechtigt an diesem Rotationssystem teil. Dem Vorsitzland im Rat kommen dabei im Wesentlichen drei Hauptaufgaben zu:
* Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
* Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
* Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen
Die Vertreter einer amtierenden Ratspräsidentschaft übernehmen in einer Vielzahl von EU Gremien sowie Arbeits- und Koordinierungsgruppen die Vorsitzführung: auf politischer Ebene im Europäischen Rat sowie im Ministerrat und auf Beamtenebene in rund 250 Ausschüssen und Arbeitsgruppen.
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.Lesen Sie hier über: Die Geschichte der Europäischen Union – Österreichs Weg in die EU – 10 Jahre EU-Mitgliedschaft, eine Bilanz – Das Schengener-Übereinkommen: Die Geburt des grenzenlosen Europas – Österreich und der Euro – Der Euro im Bild – Österreicher in EU-Organen – Österreich und die Erweiterung 2004
Quelle: © Bundeskanzleramt 2005, Referat I/4/b zurück